Degressive Abschreibung im Jahr 2024
Durch das Wachstumschancengesetz wurde die degressive Abschreibung wieder eingeführt worden, allerdings befristet für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 01.04.2024 bis 31.12.2024 angeschafft wurden. Maximal das doppelte der linearen AfA und maximal 20% Wurde in diesem Zeitraum ein solches Wirtschaftsgut angeschafft, kann der Steuerpflichtige anstelle der linearen Abschreibung die degressive Abschreibung wählen. Der Prozentsatz […]