Derzeit beträgt der Körperschaftsteuersatz 15%.
Beginnend ab dem Jahr 2028 soll der Körperschaftsteuersatz aber jährlich um einen Prozentpunkt gesenkt werden, so dass ab dem Veranlagungszeitraum 2032 dann der Körperschaftsteuersatz nur noch 10% betragen soll:
- 2027: 15%
- 2028: 14%
- 2029: 13%
- 2030: 12%
- 2031: 11%
- 2030: 10%
In Kombination mit derzeit hohen Abschreibungsmöglichkeiten ergeben sich Steuersparpotentiale, die allerdings jetzt genutzt werden müssen.
Degressive Abschreibung
Sofern ein Wirtschaftsgut im Zeitraum zwischen dem 01.07.2025 und 31.12.2028 angeschafft oder hergestellt wurde, kann nach § 7 Abs. 2 EStG wahlweise eine degressive Abschreibung genutzt werden, die das dreifache der linearen Abschreibungssätze betragen darf, jedoch maximal 30%.
In den ersten Jahren bedeutet dies höhere gewinnmindernde Abschreibungsbeträge. In den späteren Jahren sind die Abschreibungswerte dagegen niedriger. Ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung ist aber zulässig.
Steuersparpotential
Durch Kombination der sinkenden Körperschaftsteuersätze und der degressiven Abschreibung ergibt sich ein Steuersparpotential.
Und hierzu nehmen wir ein Beispiel. Im Januar 2026 wird eine Maschine im Wert von EUR 10.000 angeschafft, die eine übliche Nutzungsdauer von 5 Jahren hat. Die lineare Abschreibung würde dabei pro Jahr 1/5 (20%) betragen, also jährlich EUR 2.000.
Die degressive Abschreibung beträgt das dreifache der jährlichen Abschreibung, maximal jedoch 30%. Bemessungsgrundlage ist der jeweilige Restbuchwert bzw. im ersten Jahr die Anschaffungskosten.
Damit ergeben sich die folgenden Abschreibungswerte:
Lineare Abschreibung
2026: EUR 2.000
2027: EUR 2.000
2028: EUR 2.000
2029: EUR 2.000
2030: EUR 2.000
Degressive Abschreibung
2026: EUR 3.000
2027: EUR 2.100
Restbuchwert: EUR 4.900, Restnutzungsdauer 3 Jahre. Wechsel zur linearen Abschreibung:
2028: EUR 1.633
2029: EUR 1.633
2030: EUR 1.634
Nun muss beachtet werden, dass es durch die sinkenden Körperschaftsteuersätze interessant sein kann, zunächst möglichst hohe Abschreibungsbeträge zu erzielen, und in späteren Jahren, in denen die Abschreibungen niedriger ausfallen, die niedrigeren Körperschaftsteuersätze zu nutzen:
Körperschaftsteuerminderung
2026: EUR 300
2027: EUR 300
2028: EUR 280
2029: EUR 260
2030: EUR 240
Körperschaftsteuerminderung
2026: EUR 450
2027: EUR 315
2028: EUR 228
2029: EUR 212
2030: EUR 196
Die Steuerminderung aufgrund der linearen Abschreibung beträgt insgesamt EUR 1.380. Die Steuerminderung aufgrund der degressiven Abschreibung beträgt insgesamt EUR 1.401.
Insofern ergibt sich eine insgesamt geringere Steuerbelastung, wenn die degressive Abschreibungsvariante mit der stufenweisen Senkung des Körperschaftsteuersatzes kombiniert wird.
Während es im Beispielsfalle nur nach wenigen Euro Ersparnis aussieht, kann sich die Steuerersparnis bei einer Vielzahl von Anschaffungen und bei höheren Anschaffungskosten zu einer deutlichen und nicht unerheblichen Steuerersparnis aufsummieren.
Abstimmung mit dem Steuerberater sinnvoll
Das Beispiel zeigt, dass durch eine sinnvolle Nutzung der gesetzlich vorgegebenen Abschreibungsvarianten eine Reduzierung der Steuerlast über die Jahre hinweg möglich ist.
Wir empfehlen die Kontaktaufnahme mit Steuerberatern, um die für das jeweilige Unternehmen beste Vorgehensweise zu ermitteln.