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Steuersparpotential durch neue Körperschaftsteuersätze

Derzeit beträgt der Körperschaftsteuersatz 15%.

Beginnend ab dem Jahr 2028 soll der Körperschaftsteuersatz aber jährlich um einen Prozentpunkt gesenkt werden, so dass ab dem Veranlagungszeitraum 2032 dann der Körperschaftsteuersatz nur noch 10% betragen soll:

  • 2027: 15%
  • 2028: 14%
  • 2029: 13%
  • 2030: 12%
  • 2031: 11%
  • 2030: 10%
 

In Kombination mit derzeit hohen Abschreibungsmöglichkeiten ergeben sich Steuersparpotentiale, die allerdings jetzt genutzt werden müssen.

Degressive Abschreibung

Sofern ein Wirtschaftsgut im Zeitraum zwischen dem 01.07.2025 und 31.12.2028 angeschafft oder hergestellt wurde, kann nach § 7 Abs. 2 EStG wahlweise eine degressive Abschreibung genutzt werden, die das dreifache der linearen Abschreibungssätze betragen darf, jedoch maximal 30%.

In den ersten Jahren bedeutet dies höhere gewinnmindernde Abschreibungsbeträge. In den späteren Jahren sind die Abschreibungswerte dagegen niedriger. Ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung ist aber zulässig.

Steuersparpotential

Durch Kombination der sinkenden Körperschaftsteuersätze und der degressiven Abschreibung ergibt sich ein Steuersparpotential.

Und hierzu nehmen wir ein Beispiel. Im Januar 2026 wird eine Maschine im Wert von EUR 10.000 angeschafft, die eine übliche Nutzungsdauer von 5 Jahren hat. Die lineare Abschreibung würde dabei pro Jahr 1/5 (20%) betragen, also jährlich EUR 2.000.

Die degressive Abschreibung beträgt das dreifache der jährlichen Abschreibung, maximal jedoch 30%. Bemessungsgrundlage ist der jeweilige Restbuchwert bzw. im ersten Jahr die Anschaffungskosten.

Damit ergeben sich die folgenden Abschreibungswerte:

Lineare Abschreibung

2026: EUR 2.000

2027: EUR 2.000

2028: EUR 2.000

2029: EUR 2.000

2030: EUR 2.000

Degressive Abschreibung

2026: EUR 3.000

2027: EUR 2.100

Restbuchwert: EUR 4.900, Restnutzungsdauer 3 Jahre. Wechsel zur linearen Abschreibung:

2028: EUR 1.633

2029: EUR 1.633

2030: EUR 1.634

Nun muss beachtet werden, dass es durch die sinkenden Körperschaftsteuersätze interessant sein kann, zunächst möglichst hohe Abschreibungsbeträge zu erzielen, und in späteren Jahren, in denen die Abschreibungen niedriger ausfallen, die niedrigeren Körperschaftsteuersätze zu nutzen:

Körperschaftsteuerminderung

2026: EUR 300

2027: EUR 300

2028: EUR 280

2029: EUR 260

2030: EUR 240

Körperschaftsteuerminderung

2026: EUR 450

2027: EUR 315

2028: EUR 228

2029: EUR 212

2030: EUR 196

Die Steuerminderung aufgrund der linearen Abschreibung beträgt insgesamt EUR 1.380. Die Steuerminderung aufgrund der degressiven Abschreibung beträgt insgesamt EUR 1.401.

Insofern ergibt sich eine insgesamt geringere Steuerbelastung, wenn die degressive Abschreibungsvariante mit der stufenweisen Senkung des Körperschaftsteuersatzes kombiniert wird.

Während es im Beispielsfalle nur nach wenigen Euro Ersparnis aussieht, kann sich die Steuerersparnis bei einer Vielzahl von Anschaffungen und bei höheren Anschaffungskosten zu einer deutlichen und nicht unerheblichen Steuerersparnis aufsummieren.

Abstimmung mit dem Steuerberater sinnvoll

Das Beispiel zeigt, dass durch eine sinnvolle Nutzung der gesetzlich vorgegebenen Abschreibungsvarianten eine Reduzierung der Steuerlast über die Jahre hinweg möglich ist.

Wir empfehlen die Kontaktaufnahme mit Steuerberatern, um die für das jeweilige Unternehmen beste Vorgehensweise zu ermitteln.

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