Überweisungen an die bayerischen Finanzämter ab Oktober 2025

Ein Berg von Münzen

Seit dem 09.10.2025 wird aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben bei Überweisungen eine Überprüfung durchgeführt, ob der vom Überweisenden eingegebene Name des Überweisungsempfängers mit dem tatsächlichen Namen des Überweisungsempfängers übereinstimmt. Stimmt der Name nicht überein, wird die Überweisung nicht ausgeführt. Daher ist es wichtig, dass bei der Überweisung von fälligen Steuerzahlungen an das Finanzamt auch der richtige Empfängername […]

Vielen Dank für Ihre Anmeldung!
Wir haben die Nachricht erhalten und melden uns kurzfristig.