Seit dem 09.10.2025 wird aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben bei Überweisungen eine Überprüfung durchgeführt, ob der vom Überweisenden eingegebene Name des Überweisungsempfängers mit dem tatsächlichen Namen des Überweisungsempfängers übereinstimmt.
Stimmt der Name nicht überein, wird die Überweisung nicht ausgeführt.
Daher ist es wichtig, dass bei der Überweisung von fälligen Steuerzahlungen an das Finanzamt auch der richtige Empfängername angegeben wird.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Meldung vom 06.10.2025 mitgeteilt, dass für alle bayerischen Finanzämter als Überweisungsempfänger einheitlich „Freistaat Bayern“ anzugeben ist.
Achten Sie bei Überweisungen neben diesem Namen aber auch weiterhin darauf, dass die von der jeweiligen Behörde mitgeteilte IBAN korrekt in der Überweisung angegeben ist. Jede Finanzbehörde hat eine andere Bankverbindung und damit auch unterschiedliche IBAN.