Zehn-Tage-Regelung: Fälligkeitserfordernis?

Taschenrechner

Grundsätzlich sind Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in der Einnahmen-Überschussrechnung in des Jahres zu erfassen, in dem sie vereinnahmt bzw. gezahlt wurden. Bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben kann nach § 11 EStG eine davon abweichende Behandlung notwendig sein. Werden regelmäßige Einnahmen oder Ausgaben innerhalb eines kurzen Zeitraums vor Beginn oder nach Ende eines neuen Kalenderjahres vereinnahmt […]

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