Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Aufwendungen für Messestandsflächen
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Mit Urteil vom 23.03.2022 – III R 14/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) dazu geurteilt, ob Aufwendungen für die Anmietung von Messestandsflächen gewerbesteuerlich hinzuzurechnen sind. Rechtliche Grundlage Gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG sind 50% der Aufwendungen für Mieten und Pachten für unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens dem Gewinn hinzuzurechnen. Dies gilt für die gewerbesteuerliche […]