Abschaffung der steuerbilanziellen Abzinsung von Verbindlichkeiten
Keine Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten mehr! Bisher waren in der Steuerbilanz unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mindestens 12 Monaten mit einem Zinssatz von 5,5% abzuszinsen. Aufgrund des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde diese Abzinsung abgeschafft. Inkrafttreten Die Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten war in § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG geregelt. Durch am 22.06.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Vierte […]