Bekanntgabe von Steuerbescheiden: 4-Tage Zugangsvermutung ab 2025

Bis 2024: 3-Tage Zugangsvermutung Bis einschließlich 31.12.2024 gilt ein Steuerbescheid am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, außer die Bekanntgabe erfolgt tatsächlich später. Dies ist in § 122 Abs. 2 AO (Rechtsstand 2024) geregelt. Der Tag der Bekanntgabe ist unter anderem wichtig dafür, um das Ende der Einspruchsfrist gegen einen Steuerbescheid berechnen […]

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