Nachweisführung bei Krankheitskosten
![Einkommensteuererklärung](https://www.lenz-law.de/wp-content/uploads/2023/03/Steuererklaerung-9201-1024x683.jpg)
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit dem Schreiben vom 26.11.2024 dazu Stellung genommen, wie die Nachweisführung bei Krankheitskosten zu erfolgen hat. Das Aktenzeichen des Schreibens lautet IV C 3 – S 2284/20/100002 :005. Konkret geht es um das sogenannte e-Rezept, bei dem der Arzt kein Rezept auf Papier ausstellt. Der Nachweis der Zwangsläufigkeit ist im […]