Berücksichtigung von Leasing-Sonderzahlungen bei der Kostendeckelung
Für die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs kann die Privatnutzung anhand der pauschalen 1%-Methode ermittelt werden. Dabei wird für die Privatnutzungsmöglichkeit monatlich 1% des Bruttolistenpreises als Entnahme angesetzt. Zusätzlich sind für die Fahrten Wohnung-Arbeit monatlich grundsätzlich 0,03% des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer zu berücksichtigen. Sind die insofern berechneten Nutzungsvorteile höher als die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für das […]