Anschaffungsnahe Herstellungskosten – Entnahme einer Wohnung
![Münchner Straßenszene](https://www.lenz-law.de/wp-content/uploads/2022/04/Schwabing-mit-Felix-9181-1024x576.jpg)
Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Vermietung können grundsätzlich als Werbungskosten sofort abzugsfähig sein, es sei denn, es handelt sich um Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Handelt es sich um Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes, sind diese nur im Rahmen einer mehrjährigen Abschreibung mit regelmäßig 2% oder 3% pro Jahr zu berücksichtigen. Abgrenzung der Werbungskosten von den Anschaffungs- […]