Anschaffungsnahe Herstellungskosten – Entnahme einer Wohnung

Münchner Straßenszene

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Vermietung können grundsätzlich als Werbungskosten sofort abzugsfähig sein, es sei denn, es handelt sich um Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Handelt es sich um Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes, sind diese nur im Rahmen einer mehrjährigen Abschreibung mit regelmäßig 2% oder 3% pro Jahr zu berücksichtigen. Abgrenzung der Werbungskosten von den Anschaffungs- […]

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