Zuordnung einer Photovoltaikanlage

Münchner Straßenszene

Wird ein Wirtschaftsgut umsatzsteuerlich sowohl für Zwecke des Unternehmens als auch für Zwecke außerhalb des Unternehmens genutzt, liegt ein gemischt genutztes Wirtschaftsgut vor. Frist für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern Sofern das Wirtschaftsgut vollumfänglich dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden soll, ist dies grundsätzlich dem Finanzamt anzuzeigen. Frist für eine entsprechende Anzeige ist der 31. Juli des Folgejahres. […]

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