Hamburger mit Pommes

Betriebsveranstaltung: Vorsteuerabzug aus den Kosten des Unternehmers

Angenommen, ein Einzelunternehmer veranstaltet mit seinen 9 Mitarbeitern eine Betriebsveranstaltung, die zu Kosten je Teilnehmer von EUR 238,00 brutto inklusive Umsatzsteuer (= 200,00 EUR netto zzgl. 38,00 EUR USt) führen, dann stellt sich die Frage, ob die Vorsteuer aus den Kosten der Betriebsveranstaltung abgezogen werden können.

Auf die Mitarbeiter entfallende Kosten

Die auf die Mitarbeiter entfallenden Kosten betragen EUR 200,00 netto zzgl. 38,00 EUR Umsatzsteuer. Da die Kosten je Teilnehmer über EUR 110,00 liegen, handelt es sich bei den Kosten der Mitarbeiter um lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Vorteile. Da die Grenze von EUR 110,00 überschritten wird, kann der Vorsteuerabzug bei den auf die Mitarbeiter entfallenden Betriebsveranstaltungskosten nicht geltend gemacht werden.

Das wäre anders, wenn die Kosten je Teilnehmer die 110,00 EUR-Grenze nicht überschreiten. Denn in diesem Fall ist per Fiktion immer davon auszugehen, dass es sich um Zuwendungen im üblichen Rahmen handelt. In diesem Fall kann der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden, wenn die übrigen Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug gegeben sind.

Auf den Unternehmer entfallende Kosten

Anders verhält es sich bei den auf den Unternehmer entfallenden Kosten der Betriebsveranstaltung. Denn bei einem Unternehmer ist auf das gesamte Unternehmen, also auf die gesamte berufliche und betriebliche Tätigkeit abzustellen. Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer für seinen Betrieb in Anspruch nimmt, ist deshalb der Vorsteuerabzug zu gewähren. Das gilt im Beispielsfall also für den auf den Unternehmer entfallenden Kostenanteil von EUR 200,00 netto zzgl. EUR 38,00 Umsatzsteuer.

Vielen Dank für Ihre Anmeldung!
Wir haben die Nachricht erhalten und melden uns kurzfristig.