Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts

Grundsteuer: was 2022 zu beachten ist

Im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.10.2022 sind von Eigentümern für alle wirtschaftlichen Grundbesitzeinheiten Erklärungen zur Feststellung von Grundsteuerwerten auf den Zeitpunkt 01.01.2022 abzugeben.

Warum diese Steuererklärungen abgegeben werden müssen

Mit Urteil vom 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bisherige Verfahrensweise zur Einheitsbewertung verfassungswidrig ist. Längstens bis 2024 darf die Grundsteuer noch auf Grundlage des bisherigen Verfahrens erhoben werden.

Die Erhebung der Grundsteuer ab 2025 muss damit auf Grundlage eines neuen Berechnungsverfahrens erfolgen. Hierzu sind allerdings mehrere Schritte notwendig.

Schritt 1: Feststellung des Grundsteuerwerts

In einem ersten Schritt sind für alle rund 36 Millionen Grundstücke (wirtschaftliche Einheiten) Feststellungserklärungen durch die jeweiligen Eigentümer abzugeben. Die Wertermittlung erfolgt dabei auf den Stichtag 01.01.2022.

Neben einem sogenannten Bundesmodell steht es den Bundesländern frei, abweichende “Ländermodelle” einzuführen. Folgende Bundesländer haben mittlerweile abweichende Berechnungsmodelle beschlossen:

  • Bayern: Äquivalenzmodell
  • Baden-Württemberg: Flächenmodell
  • Hamburg: Flächen-Wohnlage-Modell
  • Hessen: Flächen-Lage-Modell
  • Niedersachsen: Flächen-Lage-Modell
  • Saarland: Bundesmodell mit geänderten Messzahlen
  • Sachsen: Bundesmodell mit geänderten Messzahlen

Damit ist je nach Bundesland ein anderes Modell für die Ermittlung des Grundsteuerwerts zu beachten. Für die unterschiedlichen Modelle werden jeweils unterschiedliche Daten benötigt.

Da die Abgabe im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.10.2022 erfolgen muss, bleibt nicht viel Vorbereitungszeit für die Grundstückseigentümer.

Natürlich erstellen wir gerne die Feststellungserklärung für Sie. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf und wir stimmen den weiteren Prozess mit Ihnen ab.

Schritt 2: Feststellung des Grundsteuermessbetrags

Nachdem in einem ersten Schritt die Eigentümer die Feststellungserklärungen an die Finanzämter übermittelt haben, werden die Finanzämter die Grundsteuerwerte und daran anschließend die Grundsteuermessbeträge auf den 01.01.2025 feststellen.

Schritt 3: Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden

Abschließend werden die Finanzämter den Gemeinden die festgestellten Werte zur Festsetzung der Grundsteuer ab 2025 zur Verfügung stellen.

Jetzt die Vorbereitungszeit nutzen

Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis zum 01.07.2022. Nehmen Sie bereits frühzeitig mit uns Kontakt auf oder stellen Sie die für die jeweilige Feststellungserklärung notwendigen Daten zusammen, so dass diese für die anstehende Feststellungserklärung bereits vorliegen. Gegebenenfalls können fehlende Daten noch bei den jeweiligen Behörden rechtzeitig angefordert werden.

Wir unterstützen Sie gerne und frühen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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