Kurznachricht:
Zum 01.01.2025 steigt der Mindestlohn auf EUR 12,82 brutto je Stunde.
Dadurch bedingt steigt auch die Minijob-Grenze zum 01.01.2025 auf monatlich brutto EUR 556,00.
Arbeitgeber sollten spätestens zur Gehaltsabrechnung für Januar 2025 prüfen, ob bei Arbeitnehmern eine Anpassung der Stundenlöhne oder Monatslöhne erforderlich oder erwünscht ist.