Geldscheine-3725

Sind Aussetzungszinsen von 0,5% pro Monat verfassungswidrig?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Aussetzungszinsen in Höhe von 0,5% pro Monat ab dem 01.01.2019 noch verfassungsgemäß sind.

Mit Beschluss vom 08.07.2021 hatte das Bundesverfassungsgericht die Verzinsung in dieser Höhe ab dem 01.01.2014 für verfassungswidrig erklärt. Allerdings erstreckt sich die Entscheidung des BVerfG nicht auf die Aussetzungszinsen und andere Teilverzinsungstatbestände.

Sofern derzeit Aussetzungszinsen mit 0,5% festgesetzt werden und die Festsetzung nicht insoweit vorläufig sein, sollte hiergegen mit Verweis auf das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht Einspruch eingelegt werden.

(BFH-Verfahren: VIII R 9/23, Beschluss vom 08.02.2024)

Vielen Dank für Ihre Anmeldung!
Wir haben die Nachricht erhalten und melden uns kurzfristig.