Treuhandstellung: Zurechnung von Aktiengewinnen

DR. JÜRGEN H. LENZ & KOLLEGEN - handschriftliche Notizen - News

Das Finanzgericht Münster hat mit zwei Urteilen vom 08.02.2022 (Az. 2 K 1277/20 E und 2 K 1538/20 E) zu folgendem Sachverhalt entschieden: Sachverhalt Die beiden Kläger waren bei einer Aktiengesellschaft als Arbeitnehmer beschäftigt. Im Jahr 2000 erwarb eine Person Aktien der Aktiengesellschaft treuhänderisch für die Belegschaft, zu der auch die Kläger gehörten. Im Jahr […]

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