Betriebsveranstaltung: der Teilnehmerkreis
Die Vorteile (Zuwendungen) eines Arbeitgebers im Rahmen einer Betriebsveranstaltung an seine Arbeitnehmer gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Sie sind aber nicht lohnsteuerpflichtig, wenn sie den Betrag von EUR 110 je Betriebsveranstaltung und Teilnehmer nicht übersteigen (gilt für maximal 2 Veranstaltungen pro Kalenderjahr). Bei den EUR 110 […]