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Wirtschafts-Identifikationsnummer ab Herbst 2024 für alle Unternehmen

Jeder kennt sie: die Steuer-Identifikationsnummer, die jeder Bürger in Deutschland zugeteilt bekommen hat.

Wirtschafts-Identifikationsnummer

Ab Herbst 2024 sollen nun auch alle Unternehmen und Freiberufler eine Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten. Die Zuteilung dieser eindeutigen Nummer wird allerdings in mehreren Stufen erfolgen, so dass auch erst eine spätere Zuteilung erfolgen kann.

Aufbau der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird folgenden Aufbau haben:

DE123456789-00001

Nach dem Länderkürzel DE besteht die Wirtschafts-Identifikationsnummer zunächst aus 9 Ziffern. Nach einem folgenden Bindestricht gibt es eine fortlaufende Nummerierung, beginnend mit Nr. 1 für den ersten Betrieb eines Unternehmers. Die Nummerierung des Betriebs ist fünfstellig, wird also mit füllenden Nullen ergänzt, soweit erforderlich.

Grund für die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Warum das Ganze? Geregelt ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer in § 139c AO (Abgabenordnung).

Diese eindeutige Nummer dient einerseits der Identifizierung eines Unternehmens im Besteuerungsverfahren. Die Nummer soll allerdings auch für das Unternehmensbasisdatenregister gelten.

Zudem soll die Nummer als Basis für die Authentifizierung in Online-Nutzerkonten verwendet werden.

Vergabe bleibt abzuwarten

Die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer erfolgt automatisch an alle, die in Deutschland wirtschaftlich tätig sind. Hierzu gehören u. a. alle Unternehmer oder Freiberufler, juristische Personen oder Personenvereinigungen.

Die Vergabe erfolgt automatisch. Unternehmer müssen hierzu nicht tätig werden.

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